Jugendschutzuntersuchungen
In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Jugendliche nur dann vom Arbeitgeber angestellt werden dürfen, wenn Sie innerhalb der letzten 14 Monate vor der Anstellung von einem Arzt untersucht worden sind.
Alle Personen, die älter als 15 und jünger als 18 Jahre alt sind, obliegen der Pflicht der Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Das Jugendarbeitsschutzgesetzt schützt Kinder und Jugendliche auf unterschiedlicher Art und Weise.
Die Entwicklung von Heranwachsenden soll nicht durch angemessene Arbeitsaufgaben gestört werden. Die Erstuntersuchung stellt sicher, dass der Jugendliche vorm Einstieg ins Berufsleben keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweist, die sich durch die Arbeit verschlimmern könnten.
Stellt der Arzt im Rahmen der Untersuchung fest, dass sich die angestrebte Tätigkeit auf die gesunde Entwicklung des Jugendlichen negativ auswirken könnte, darf dieser vom jeweiligen Arbeitgeber nicht beschäftigt werden.
Bitte vereinbaren Sie für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung einen Termin in unserer Praxis!